Allgemeine Gerichtsurteile aus dem Möbelhandel Teil 3

Beschädigung am Kundeneigentum

 

Eine Frage, die sich generell bei einer angeblich verschuldeten Beschädigung am Kundeneigentum stellt, ist: Wurde ein Endannahmeprotokoll oder ein zusätzliches Schreiben erstellt bzw. bestätigt, dass ein Schaden am Kundeneigentum vorliegt oder nicht vorliegt? Ein großer Aspekt! Denn wenn man bereits mit der eigenen Unterschrift zugestanden hat, dass keine Beschädigung am Kundeneigentum entstanden ist, dann wird es noch schwerer, das Gegenteil zu beweisen.

  

Info von moebelschlau: Nach den gesetzlichen Vorschriften besteht eine Schadenspflicht grundsätzlich nur bei nachgewiesenem Verschulden. Nur durch die reine subjektive Vermutung, steht nicht zweifelsfrei fest, dass eine Beschädigung an einer Sache verursacht worden ist. Die Schuldzuweisung muss durch eine Darlegungs- und Beweislastpflicht auch bewiesen werden.

 

Bei Beschädigungen die nicht eindeutig bewiesen sind, lieber auf professionelle Picobello Produkte zurückgreifen.

 

Wie schwer sich die Beweispflicht darstellen kann, zeigt das folgende Urteil:

 

Kurze Erläuterung was ist passiert?

 

Ein Montageteam hat in einem Wohnraum eines Möbelkunden eine Montage durchgeführt. In einem Nebenraum ist während der Montage ein mit Büchern beladener Tisch zusammen gebrochen. Durch den lauten Knall des Zusammenbruchs eilten die Möbelkunden zu dem Ort des Geschehens.

 

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Unwesentliche Mängel

   

Besteht der Rücktritt vom Kaufvertrag auch bei unwesentlichen Mängeln?

 

Was sind unwesentliche Mängel?

 

Das sind zum Beispiel kleine Kratzer oder Druckstellen, marginale Hautunregelmäßigkeiten bei Naturprodukten oder minimale optische Beeinträchtigungen der Ware die das Gesamtbild nicht stören.

 

Fazit : Bei einem geringfügigen Mangel kann der Kaufpreis zwar gemindert werden, aber die Möglichkeit den gesamten Kaufvertrag rückgängig zu machen, besteht nicht. Daran ändert auch nichts, wenn zwei Nachbesserungsversuche gescheitert sind. Auch unbehebbare Sachmängel können unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB sein.

 

In diesem Fall wurde dem Kunden ein 5 prozentige Kaufpreisminderung zugesprochen, aufgrund von mehreren welligen Schattierungen an den Küchenfronten. In einem ähnlichen Urteil vom OLG Koblenz wurde für ein Kleider- und Wohnzimmerschrank aufgrund von mehreren Druckstellen und Kratzer eine Wertminderung unter 5% zugesprochen.

 

 

Info von moebelschlau: Liegen derartige Beanstandungen vor, sollte man sich mit dem Möbelhaus am besten in Form eines Preisnachlasses oder eines Warengutscheines einigen, bevor man einen langen Rechtsstreit eingeht.

 

Tipp: Meistens fällt der Warengutschein in der Wertigkeit höher aus als der Preisnachlass. Auch die zeitliche Frist der Einlösung des Gutscheines ist in der Regel unbefristet.

 

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Quittung über Barzahlung!

 

Die Eintragung über eine Zahlung im Kaufvertragsformular unter Zahlungsvereinbarung stellt keine Quittung über die Barzahlung da, sondern eine Regelung über die vereinbarte Zahlungsweise.

 

 

Info von moebelschlau: Eine Klage einzureichen, ohne jeglichen Beweis die Rechnung der Möbel bezahlt zu haben, halten wir für sehr gewagt. Warum wird dennoch geklagt? Die Antwort überlassen wir Ihnen. Das ist auch ein Grund, warum immer mehr Rechtsschutzversicherungen sogenannte Mediatoren (Streitschlichter) einsetzen, bevor sie die Freigabe erteilen. 

 

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