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Die Ausstellungsware

 

Hier kann ein wahres Schnäppchen gemacht werden.

 

Warum ?

 

Weil die Ausstellungsware nur bedingt genutzt wurde und eigentlich neu ist.

 

Sicherlich wird eine Polstergarnitur anders in der Ausstellung von den Kunden genutzt als eine Anbauwand. Bei der Anbauwand werden lediglich die Schubkästen oder die Fronten geöffnet bzw. geschlossen, aber gefüllt mit Geschirr, Zeitschriften oder alles das was man in einer Anbauwand aufbewahrt wird, erfolgt in der Ausstellung nicht.

 

Was bei allen Ausstellungsstücken passieren kann sind kleine Kratzer und Macken bedingt durch die Dekorationsware wie z.B. Gläser und Vasen. Aber auch hier kein Grund zur Sorge falls Ihnen solch ein Kratzer oder diverse Macken auffallen sollte, denn "gute" Möbelhäuser besitzen eine werkseigene Schreinerei und/oder Polsterei um hier die Mängel ggf. sogar komplett zu beseitigen. Vielleicht sind dann noch Restsichtbarkeiten vorhanden, aber dafür bietet die Ausstellungsware auch einen erheblichen Preisvorteil. 

Warum die Ausstellungsware verkauft wird, hat meistens folgende Hintergründe:

 

 

  • Man benötigt die Stellfläche für die Nachfolgemodelle.

 

  • Das Modell wird nicht mehr produziert und ist somit auch nicht mehr lieferbar.

 

 

  • Der Verkauf erfolgt aus organisatorischen Gründen, z.B. Umbauarbeiten.

 

 

Hinweis : Gemäß § 475 Abs. 2 BGB besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Gebrauchsgüterverkäufen ( hierzu zählt auch eine Ausstellungsware ) die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr zu reduzieren. Siehe auch das Urteil vom Amtsgericht Unna 16 C 383/10.

 

Gebraucht ist eine Sache dann, wenn sie bereits bestimmungsgemäß genutzt wurde, da benutzte Sachen ein höheres Sachmängelrisiko in sich bergen.

 

Dies ist auch meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages verankert.

 

Das heißt, die Verjährung der Gewährleistungsansprüche im Verbrauchsgüterkauf von 2 Jahren, verkürzt sich bei Ausstellungswaren im Möbelhandel auf 1 Jahr, sofern dies schriftliche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fest- gehalten wird. Dies hängt natürlich auch von der Art des Ausstellungsstück ab. Gegenstände, die z.B. nur betrachtet werden wie Bilder oder technische Geräte, bleiben neu, Gegenstände jedoch, die von den Kunden in der Ausstellung genutzt werden, sind gebraucht.

   

Wir möchten eine Fehlerquelle die man vor dem Kauf von Ausstellungswaren leicht übersehen kann vorstellen.

 

Der Kunde sieht in der Ausstellung ein massives Wohnzimmerprogramm, bestehend aus einem Side- und Highboard, einem Couchtisch und einer Anbauwand, alles von einem Hersteller. Die Anbauwand ist als preiswertes Ausstellungsstück auf Abverkauf gesetzt worden. Der Kunde kauft das Side- und Highboard und den Couchtisch als Bestellware mit einer Lieferzeit von ca. 8 Wochen. Die Anbauwand wird als preisgemindertes Ausstellungsstück gekauft.

 

Nach ca. 8 Wochen Lieferzeit wird die Bestellware und die Anbauwand gemeinsam beim Kunden angeliefert. Jetzt stellen sich Farbunterschiede von der Bestellware zu der Ausstellungsware heraus und das Schnäppchen Ausstellungsware wird schnell zum teuren Fehleinkauf.

 

Hinweis : Bedenken Sie, dass bei so einer Konstellation Farbunterschiede entstehen können die sich bei dem Naturprodukt Holz nicht vermeiden lassen. Unter dem Thema Farbunterschiede können Sie noch einige Details nachlesen.

 

Tipp von moebelschlau: Beim Kauf von Ausstellungsstücken oder Vorführwaren, achten Sie bitte auf die Preisschildhalter die an der Ware befestigt sind. Diese Schilder werden mit kleinen „Kunststoffnöppeln“ an die Ware fixiert. Kaufen Sie jetzt das Ausstellungsstück und es wird Ihnen nach Hause geliefert, kann es sein, dass der Preisschildhalter noch an der Ware klebt.

 

Starten Sie keinen Selbstversuch die „Kunststoffnöppeln“ auf eigene Gefahr hin zu entfernen. Hier könnte es mit aller Sicherheit passieren, dass die Oberfläche beschädigt wird. Lassen Sie lieber den Kundendienst vorbei schauen, der mit einem speziellen Werkzeug diese „Kunststoffnöppeln“ ohne Beschädigungen entfernt.

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