Die Nachbesserung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Kann man alle seine Reklamationen und Mängel zusammen addieren und dann vom Kaufvertrag zurücktreten?
Man kann nicht einfach alle angeblichen Mängelbeseitigungsversuche addieren, das ist falsch. Es muss vielmehr substantiiert dargelegt und bewiesen werden, zu welchem angeblichen Mangel, welcher angebliche Mangelbeseitigungsversuch erfolgt sein soll. Es ist nicht so, dass für jeden angeblichen Mangel jeder angebliche Mangelbeseitigungsversuch mitgezählt werden darf.
Hinsichtlich eines konkret gerügten Mangels muss ein konkret darauf bezogener Mangelbeseitigungsversuch erfolgen. Erst nach dem fehlschlagen des zweiten konkret auf den Mangel bezogenen Mangelbeseitigungsversuches ist überhaupt erst eine der Voraussetzungen für einen Rücktritt erfüllt, § 440 BGB.
Letztendlich entscheidend ist, welche angeblichen Mängel zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung tatsächlich vorgelegen haben.
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