Minderwertermittlung nach Aurnhammer
Der Kunde hat einen Anspruch auf eine einwandfreie, ordnungsgemäße, Fach- und Sachgerechte Lieferung und Montage seiner Möbel.
Aber es gibt Situationen in denen die berechtigte Reklamation nicht 100% beheben werden konnte.
Nehmen wir mal folgendes Beispiel zu Grunde : Es wird eine Küche mit einer Granitarbeitsplatte im Gesamtwert in Höhe von 8000,- Euro montiert. Nach Abschluss der Küchenmontage stellt sich heraus, dass die Granitplattenanlage leicht verdreht auf die Küchenunterschränke aufgelegt wurden und dadurch geringfügige Unterschiede in den Plattenüberständen entstanden sind.
Was nun ?
Die Granitarbeitsplatte ist bereits fest montiert und dauerhaft verklebt.
Ist jetzt der Händler verpflichtet die Granitarbeitsplatte zu tauschen ?
Der Aufwand einer kompletten Demontage der Granitplattenanlage und der darauf folgenden erneuten Einbauarbeiten stehen in keinem Verhältnis zu dem erzielbaren Ergebnis. Insbesondere in den Fällen, in denen eine Beseitigung unmöglich ist oder der Mängelbeseitigungsaufwand in rechtlicher Hinsicht als unverhältnismäßig zu bewerten ist, kommt nur eine Minderungsberechnung in Betracht.
Diesen Austausch könnte der Händler berechtigter Weise verweigern. Hier gibt es dann nur eine Lösung und zwar die Minderwertermittlung:
Korrekt heißt sie :
Zielbaummethode zur Minderwertermittlung nach Aurnhammer
Berechnungsmethode bei Minderung der Granitplattenanlage :
Gegenstand |
Neuwert |
Abwertung für Nutzung |
Restwert |
|
|
|
|
Granitplattenanlage |
2.000,- Euro |
0,00,- Euro |
2.000,- Euro |
Der Gebrauchswert ergibt sich aus der Fähigkeit, einen bestimmten Nutzen zu erbringen oder gewisse Gebrauchsfunktionen zu erfüllen. Einflüsse auf den Gebrauchswert hat z.B. die Sicherheit, die Lebensdauer oder die Wirtschaftlichkeit.
Der Geltungswert ergibt sich aus der Erfüllung von Eigenschaften wie beispielsweise die Schönheit, die Form oder die Farbe, die zwar zur Befriedigung von Bedürfnissen beitragen, die jedoch für die technisch - funktionale Erfüllung von Erwartungen nicht notwendig sind.
Wertminderungszahlen = Gewichtungszahlen x Abweichungszahlen : 10
Beurteilungskriterium | Gewichtungs- | Abweichungs- | Wertminderungs- | ||||||
zahlen | zahlen | zahlen | |||||||
Schneidfestigkeit | 10 | x | 0 | :10 | 0 | ||||
Hitzebeständigkeit | 10 | x | 0 | :10 | 0 | ||||
Gebrauchswert | Nutzungsdauer | Nutzen | 10 | x | 0 | :10 | 0 | ||
Hygiene | 5 | x | 0 | :10 | 0 | ||||
sonstige Funktion | 10 | x | 0 | :10 | 0 |
Geltungswert | Repräsentationswert | Aussehen | 25 | x | 1 | :10 | 2,5 | |
Materialerscheinung | 15 | x | 2 | :10 | 3 | |||
Detailverhalten | 15 | x | 4 | :10 | 6 | |||
Summe in % | Bewertung1-10 | Abweichung in % | ||||||
100 | siehe Liste | 11,5 |
Gegenstandswert gesamt : | Abweichung in % | Minderwert | Gegenstandswert gemindert : | |||
2.000,- Euro | 11,5 | 230,- Euro | 1.770,- Euro |
Der errechnete Minderwert beträgt in diesem Fall 230,- Euro
Die Abweichung der zu beurteilenden Leistung von dem Soll - Zustand wird durch „Abweichungszahlen“ erfasst. Aurnhammer schlägt folgende "Abweichungszahlen" im Wertbereich von 0 bis 10 vor:
Skalierung der Abweichungszahlen
0 = mangelfrei
1 = fast nicht beeinträchtigt
2 = etwas beeinträchtigt
3 = noch befriedigend
4 = wenig befriedigend
5 = unbefriedigend
6 = mangelhaft
7 = sehr mangelhaft
8 = unzulänglich
9 = ungenügend, aber noch nutzbar
10 = unbrauchbar, nicht verwertbar
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, würden wir uns über einen kleinen Beitrag für unser zur Verfügung gestelltes Fachwissen sehr freuen!
Spenden Sie jetzt mit Paypal
“Empfehlen Sie uns weiter!”