Haben Sie Probleme mit Möbeln?

Druckstelle im Armlehnbereich

Ich kaufte eine Wohnlandschaft leger aus Leder. Die Ware wurde ausgeliefert. Da das Sofa Wülste in der Rückenlehne hatte, habe ich dies reklamiert. Das Sofa wurde abgeholt und bearbeitet und wieder angeliefert. Dabei wurde festgestellt, dass eine Druckstelle an der Seite der Armlehne bestand.

 

Es kam dann der Kundendienst und hat die Druckstelle mit Heißluft bearbeitet. Danach war das Sofa optisch in Ordnung. Allerdings war die Druckstelle nach 4 Wochen wieder da.

 

Der Kundendienst kam erneut. Er hat dann den Bezug nachgespannt. Danach ist die Druckstelle jetzt weniger sichtbar, aber das Leder an der Armlehne ist verschoben, so dass man jetzt vermehrt Falten sieht.

 

Im Mai oder Juni habe ich bei Ihnen angerufen. Ende Juli Anfang August hat sich der Leiter des Kundendienstes bei mir gemeldet und die Reklamation als unbegründet abgelehnt, weil solche Druckstellen bei Leder typisch seien.

 

Da die Druckstelle vorher nicht vorhanden war, kann es nicht um eine ledertypische Erscheinung handeln. Auch die Falten an der Armlehne, die vorher nicht vorhanden waren, sind keine ledertypischen Erscheinungen.

 

Hiermit mache ich meine Nacherfüllungsansprüche aus dem Kaufvertrag geltend. Ich darf Sie bitten das Sofa in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.

Regelmäßig Wasser im Bereich der Armatur

Ich habe eine Badezimmergarnitur ,,Las Vegas“ gekauft. Diese wurde im November geliefert. Ich habe die Mangelhaftigkeit des eingebauten Mineral -Marmorwaschbeckens im Dezember gerügt. Das Becken weist einen Fehler dergestalt auf, dass sich regelmäßig Wasser im Bereich der Armatur bildet, so dass eine Wasserlache entsteht, die sich rechts und links vom Wasserhahn aus über eine Flache von jeweils ca. 10 cm erstreckt.

 

Das Wasser bleibt stehen und läuft nicht ab. Auf die Reklamation erfolgte eine Besichtigung durch Ihren Kundendienstmitarbeiter. Die Beanstandung wurde dabei anerkannt. Mit Ihrer Bestätigung haben Sie dies bestätigt und angekündigt, dass die erforderlichen Ersatz- bzw. Austauschteile schnellstmöglich in Auftrag gegeben würden. Mit weiterem Schreiben haben Sie darüber informiert, dass der Hersteller einen Liefertermin für Ende Januar bestätigt habe.

 

Anfang Februar erfolgte dann eine telefonische Information dahingehend, dass das Austauschwaschbecken wegen eines Fehlers wieder an das Lieferwerk zurück geschickt worden sei. Telefonisch sowie schriftlich wurde dann ein Termin für die Beseitigung des Mangels genannt. Bei Besichtigung des neuen Waschbeckens stellte sich dann heraus, dass dieses den gleichen konstruktiven Mangel wie das vorhandene Waschbecken, der dazu führt, dass Wasser stehen bleibt, aufweist, so dass ich den Austausch abgelehnt habe.

Wasserlachen bleiben ständig stehen

Daraufhin habe ich erneut die Mangelhaftigkeit gerügt und Nachbesserung durch Austausch des Waschbeckens, ggf. auch durch Einbau eines Waschbeckens, das zu den übrigen Möbeln passt, aus einem anderen Programm oder von einem anderen Hersteller, alternativ die Wandlung gefordert. Mit Schreiben vom April ist ihrerseits dann geltend gemacht worden, dass das Waschbecken mangelfrei sei.

 

Dies geht jedoch, wie vorstehend ausgeführt, fehl. Ein Waschbecken, bei dem im Bereich des Wasserhahnes ständig Wasserlachen stehen bleiben,die sich über insgesamt ca. 20 cm erstrecken, ist als mangelhaft zu qualifizieren. Wir müssen nicht weiter ausführen, dass es dem Benutzer eines derartigen Waschbeckens nicht zumutbar ist, jedes Mal die Wasserlache zu beseitigen, da sich anderenfalls Kalkablagerungen etc. bilden können und auf längere Sicht Probleme bei der Dichtigkeit sowie der Korrosionsbeständigkeit des Wasserhahnes entstehen werden.

 

Es verbleibt daher dabei, dass mir Ansprüche aus Gewährleistung zustehen. Ich gebe Ihnen daher letztmalig Gelegenheit zur Nacherfüllung durch Austausch des Waschbeckens. Wir haben Sie daher aufzufordern, den geltend gemachten Anspruch anzuerkennen und den Austausch des Beckens nach vorheriger Terminabsprache zu erledigen.

 

Sollte eine der gesetzten Fristen nicht eingehalten werden, werden ich meine Ansprüche umgehend gerichtlich durchzusetzen. Darüber hinaus habe ich Sie aufzufordern, die in der Anlage beigefügte Kostenrechnung auszugleichen. Wegen der Mangelhaftigkeit des Beckens steht mir auch ein Schadensersatzanspruch zu.

Diverse Mängel an der Küche

Ich kaufte unter der im Betreffvermerk genannten Auftragsnummer von Ihnen eine Küche, welche Sie geliefert und aufgestellt haben. Der vereinbarte Kaufpreis wurde von mir in vollem Umfang entrichtet. Unmittelbar nach dem Aufstellen der Küche zeigte sich, dass diverse Mangel vorhanden waren.

 

Diese Mängel wurden zum Teil, es waren mehrere Einsätze lhrerseits erforderlich, behoben. Es sind jedoch noch weitere Mangel vorhanden, welche Sie nicht beseitigt haben trotz Aufforderungen. Sie haben sich sogar geweigert, diese Mängel zu beseitigen.

 

Folgende Mangel sind jetzt noch vorhanden:

 

1.) Das Ceranfeld des Herdes weist zwei Kratzer auf. Unter dem Glas sind Wasserflecken. Diese Mängel waren bereits im Zeitpunkt des Einbaus der Küche vorhanden.

 

2.) Neben dem unteren Eckschrank befindet sich links ein weiterer Schrank, welcher an den Backofen grenzt. Der Schrank ist oben mit einer Granitplatte abgedeckt. Diese Granitplatte hat, vergleicht man sie mit den anderen Granitplatten der Arbeitsplatte, erhebliche Farbunterschiede.

 

3.)Neben dem Backofen links befindet sich ein Hochschrank mit Schubladen. Dieser hat eine ganz andere Farbe als die übrigen Küchenfronten. Der Hochschrank hat einen Farbton, welchen man mit "krümmelig-weiß" beschreiben kann. Die anderen Küchenfronten sind in “hochglanz-weiß". Der Farbunterschied ist gravierend.

 

4.) Neben der Spüle rechts befindet sich das Fach für die Mülltonnen. Die davor sich befindliche Tür ist im Vergleich zu den anderen Türen der Küche derartig schwergängig, dass man für das Öffnen und Schließen erhebliche Kraft aufwenden muss. Auch die Metallplatten im inneren dieses Fachs sind fleckig.

 

Wie bereits vorgetragen wurde, sind sämtliche vorgenannten Mangel bereits seit dem Einbau der Küche vorhanden.

 

Da Sie sich geweigert haben, die Mangel zu beseitigen, setzen wir Ihnen nunmehr gemäß § 439 BGB zur Nacherfüllung, dass heißt zur Mängelbeseitigung, eine letzte Nachfrist.

 

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgemäß nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass ich gerichtliche Schritte in die Wege leite, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Fehlerhaften Nähte einer Ledergarnitur

Stellen die Nähte einen Mangel dar?
Nahtverläufe einer Ledergarnitur

Ich kaufte eine Leder-Sitzgarnitur, bestehend aus einem 3-er Sofa, 2 Sesseln und I Hocker. Der ursprüngliche Preis betrug 13.253,00 EUR. Nach Abzug von Skonto, eines weiteren Nachlasses und der Rücknahme einer Relax-Liege, ergab sich schließlich noch ein Preis von 9.775,00 EUR.

 

Die Sitzgarnitur ist mangelhaft. Ein wesentlicher Mangel besteht darin, dass die Couch in wesentlichen Teilen, insbesondere im Bereich der Stoßnähte, mit blauen Nahten versehen ist. Diese blauen Nähte passen weder zu dem braunen Leder der Couch noch zu den Ziernähten.

Ein weiterer wesentlicher Mangel besteht darin, da der Korpus der Couch verzogen und schief ist. Das Couchgestell ist in sich fehlerhaft. Weiter zeigt sich, dass die Verarbeitung insgesamt schlecht ist. Die Nähte ziehen sich bereits auseinander. Auch die Kissen, insbesondere die Rückenkissen der Sitzgarnitur, lassen sich leicht eindrücken und gehen danach auch nicht mehr in den vorherigen Zustand zurück. Ihr Einwand, dass dies normal sei und die Kissen regelmäßig aufgeschüttelt werden müssen, ist unzutreffend. Die fehlerhaften Nähte zeigen sich auch schon daran, dass bereits eine Naht am Hocker sich geöffnet hat. Schließlich ist ein Fuß beschädigt.

 

Die Mängel wurden bereits mehrfach angezeigt und ich habe wiederholt Abhilfe und Nachbesserung verlangt. Sie haben die Mängel überprüft und nun mit Ihrem Schreiben jeglichen Garantieanspruch zurückgewiesen. Die Mängel werden von Ihnen in Abrede gestellt. Dies ist um so erstaunlicher, als bei den beiden Besichtigungsterminen das Vorhandensein der Mängel übereinstimmend bestätigt wurde.

 

Ich setze Ihnen hiermit nun für die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung eine allerletzte Frist. Spätestens innerhalb dieser Frist wird erwartet, dass Sie die Gewährleistungsansprüche anerkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, damit ich eine mangelfreie einwandfreie Sitzgarnitur erhalte. Sollte auch diese Frist ergebnislos verstreichen, werde ich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

 

 

Elegante Gartenmöbel von Siena Garden

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