Die Falle - Das beengte Treppenhaus

Stellen Sie sich vor Sie haben eine neue Wohnung gemietet. Die erste Post die Sie bekommen, ist ein Prospekt von einem Möbelhaus mit einer wunderschönen Polstergarnitur die Sie sofort ins Herz schließen. Voller Euphorie beim Möbelhaus angekommen und nach einem angenehm sympathischen Gespräch mit dem Einrichtungsberater ist der Kaufvertrag über die schöne Polstergarnitur geschlossen. Lieferzeit ca. 8-10 Wochen. Pünktlich nach ca. 9 Wochen kommen die Herren Möbelmonteure und möchten die Polstergarnitur in die 2 Etage tragen.

Jetzt stellt sich aber heraus, dass die Garnitur nicht durch das enge Treppenhaus passt !

 

  • Was nun ?

 

  • Wer hat Schuld ?

 

  • Wer kommt für die Kosten auf ?

 

  • Was passiert mit dem rechtsgültig geschlossenem Kaufvertrag und vor allem was geschieht mit der Ware ?

 

Dies ist eine Situation die sich keiner wünscht aber leider regelmäßig vorkommt. Mal ist das Treppenhaus so eng oder so verwinkelt, dass es nicht möglich ist die Ware in den dafür vorgesehenen Raum zu liefern. Auch eine zu kleine Türrahmen Höhe oder Breite könnte die Möbelmonteure vor ein Problem stellen, die die Anlieferung unmöglich macht.

 

Möbel sind Anschaffungen größerer Art, das gilt auch für die Fragen wenn etwas nicht passt.

Welche Lösungen könnten dem Kunden angeboten werden?

In den meisten Fällen ist der Kran nach einer Stunde wieder weg!
Grundsätzlich ist ein Krantransport kein großer Aufwand

 

Lösung 1 : Die Ware könnte über einen Möbelaufzug von außen über den Balkon oder das Fenster transportiert werden. Die anfallenden Kosten - in der Regel zwischen 100,- Euro und 250,- Euro - werden nach Größe der Ware und den nötigen Zeitaufwand berechnet. Die Kosten fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.

 

Lösung 2 : Es könnte versucht werden die Ware zu zerlegen. Selbst bei einer Polstergarnitur kann man unter Umständen Armlehnen oder Füße demontieren. Aus Kulanz würde mit hoher Wahrscheinlichkeit das Möbelhaus für die Aufwendungen aufkommen.

 

Letztendlich hat sich der Kunde bzw. Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages zu vergewissern, dass die beim Möbelhaus bzw. Verkäufer bestellten Möbel in ihrer Transportgröße sowohl durch die Hauseingangstür, das Treppenhaus als auch durch die Wohnungstür des Anlieferungsortes passen.

 

Wenn die Möbel nicht auf dem normalen Wege ( Eingang, Treppenhaus ) in die Wohnung des Käufers geliefert werden können, kann der Verkäufer Ersatz für die dadurch anfallenden Mehraufwendungen verlangen oder die Lieferung in die Wohnung ablehnen. Der Verkäufer kann vom Käufer verlangen, dass er die Möbel innerhalb einer angemessenen Frist abnimmt. Tut er dies nicht, gerät der Käufer in Annahmeverzug.

 

Ein Annahmeverzug tritt dann ein, wenn der Gläubiger ( In unserem Fall der Käufer ) die Leistung des Schuldners ( In unserem Fall der Verkäufer, also das Möbelhaus ), die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt. Im Falle des durch den Käufer verschuldeten Annahmeverzuges der Ware haftet dieser für die Lagerungskosten.

 

Manchmal wird auch seitens des Kunden argumentiert, dass sich die Tür mit einer Breite X cm an die DIN Normen halte und das dies ein Möbelhaus wissen muss. Dies ist aber unerheblich, da es keine einheitlichen Normen für Breiten bei Türen existieren.

In einem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Lübeck – Aktenzeichen 27 C 3825/07 vom 06.06.2008 – und die Berufungsinstanz Landgericht Lübeck – Aktenzeichen 14 S 162/08; durch Hinweisbeschluss und anschließender Zurücknahme der Berufung durch den Käufer – die Frage der Verantwortlichkeit der Nichtlieferbarkeit von Möbeln aufgrund zu schmaler Türen entschieden.

 

 

Fazit/Tipp : Ein Käufer von Möbeln trägt grundsätzlich die Verantwortung, dass die Möbel auch durch die Tür in die Wohnung passen.

 

Aber hat das Möbelhaus alles beachtet?

Wir checken für Sie den Kaufvertrag!

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Aber das alles kann man vermeiden, wenn offen über die Problematik des z.B. engen Treppenhauses im Verkaufgespräch gesprochen wird. Denn gute Möbelhäuser bieten meist sogar auch einen kostenlosen Service an, dass ein Mitarbeiter sich von den örtlichen Begebenheiten des Kunden einen ersten Eindruck macht, ob die Lieferung vor Ort Probleme birgt.

Muss eigentlich das Möbelhaus die Ware in den von mir gewünschten Raum liefern und was besagt der Passus "frei Haus" !

Ist eine Lieferung vereinbart, ist gemäß § 269 BGB Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners. Das heißt, der § 269 BGB schreibt nur vor, dass bei einer Lieferung der Wohnsitz des Schuldners Erfüllungsort sein soll. Bereits mit dem Verbringen der Ware in den gewünschten Raum, hat das Möbelhaus mehr geleistet, als von ihr wahrscheinlich vertraglich geschuldet wurde. Die Bezeichnung "frei Haus" besagt hingegen nichts zur Thematik der Erfüllung, sondern regelt nur die Kosten und die Gefahrtragungsregeln.

Die Ware paßt nicht in den gewünschten Raum
Die Ware paßt nicht durch das Treppenhaus

Die Tatsache, dass nur eine Anlieferung der Ware bis in den Hausflur erfolgen kann, ein Weitertransport in die Wohnung bzw. in das gewünschte Zimmer, allerdings auf Grund der örtlichen Begebenheiten ausscheidet, kann nicht zu Lasten des Möbelhauses gehen.

 

Vielmehr trägt hier der Käufer das alleinige Verwendungsrisiko der vom ihm erworbenen Ware.

 

Würde man anderer Auffassung sein, so hätte z.B. auch derjenige, der zu einem Autohändler geht, sich ein Fahrzeug bestellt und mit dem Händler die Anlieferung des PKW vereinbart, die Möglichkeit Schadensersatzleistungen zu stellen, wenn sich heraus stellen sollte, dass das Fahrzeug zu groß ist und damit nicht in die vorhandene Garage passt.

Würde man der Auffassung weiter folgen, so hätte dies weiter zur Folge, dass sämtliche Möbelhäuser vor Vereinbarung einer Anlieferung den Kunden zu Hause aufsuchen müssten um dort die örtlichen Begebenheiten hinsichtlich einer Anlieferung zu überprüfen.

 

Eine weiter gehende Konsequenz wäre dann auch, dass künftig ein Verkäufer überprüfen müsste, ob der Kunde für die Ware, die er erwirbt, überhaupt Verwendung hat.

 

Und noch ein Tipp: Die meisten von uns gehen davon aus, dass z.B. eine Wohnwand zerlegt angeliefert wird. Dieser Irrglaube könnte eine Menge Ärger bereiten. Denn eine Wohnwand kann auch komplett verleimt und aufgebaut geliefert werden und schon kann es Probleme bereiten die Ware in den dafür vorgesehenen Raum zu bekommen.

 

Jetzt könnten Sie eine berechtigte Frage stellen: Warum beinhaltet der Kaufvertrag die Bezeichnung Montage?

 

Die Montage muss sich nicht zwingend auf die komplette Montage der Anbauwand beziehen, sondern kann auch nur gewisse Montagetätigkeiten wie z.B. das Anbringen von Fronten, Türen, Griffe etc. umfassen.

 

Bitte beachten: Falls Sie auf den Begriff KVZ treffen sollten, dann hat das folgende Bedeutung: KVZ heißt: Karton, verpackt, zerlegt! Diese Waren als Laie aufzubauen, ist mit viel Geduld und Zeitaufwand verbunden. Hier empfiehlt sich sicherlich ein Montageauftrag von geschulten Möbelmonteuren.

Hochwertige Pflege für Ihre :  Polstermöbel

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