Gerichtsurteile über Küchen

Farbunterschiede einer Granitarbeitsplatte

 

Teile der Ansprüche sind aufgrund fehlender Passivlegitimation unbegründet. Zum anderen hat das Gericht auch die erst während des Verfahrens abgetretenen und damit eigentlich nicht zustehenden Ansprüche als verjährt anerkannt.

 

Info von moebelschlau: Wird eine Granitarbeitsplatte bestellt und verbaut, sollte es eigentlich verständlich sein, wenn danach einige Zeit später, eine weitere Granitplatte bestellt wird, dass diese erhebliche Farbunterschiede aufweisen kann. Auch sollte der Endverbraucher einen eventuellen Mangel erst dem Händler anzeigen und nicht einfach eine andere Firma beauftragen und diesen ohne Kenntnisnahme des Händlers beseitigen lassen.

 

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Schimmelbildung durch Wandfeuchtigkeit

 

Schimmelbildung durch Wandfeuchtigkeit – Wer haftet für den Schaden?

 

Was ist passiert? Circa 2 Monate nach dem Einbau einer Küche wurde eine Schimmelbildung hinter den Hängeschränken festgestellt, der teilweise bis in den Innenbereich der Schränke drang. Da es sich in diesem Fall um einen Neubau handelte war noch eine Restfeuchtigkeit der Wände vorhanden, die letztendlich für den Schimmelpilzbefall der Hängeschränke verantwortlich war.

 

Laut Urteil weist die Einbauküche einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 2 Satz 1 BGB auf. Warum? Der Verkäufer hat die Pflicht gehabt, die Wände vor Montage der Küche aufgrund der Baufeuchtigkeit prüfen zu lassen. Dies wurde unterlassen, mit der Folge der Schimmelpilzbildung.

 

Info von moebelschlau: Letztendlich wurde hier zugunsten des Käufers die Küche vom Händler zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet. Aber den ganzen Ärger und die Zeit konnte nicht ersetzt werden. Deshalb als Tipp: Sehen Sie das Fallbeispiel als Information, damit Ihnen das nicht passiert!

 

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Eigenschaften eines Gaskochfeldes

 

Eine ganz neue Reklamation machte die Beklagte vor Ort während des Termins, und zwar sei ein kleiner gelblicher Fleck auf der Glasscheibe hinter dem linken hinteren Kochfeld des Gasherds. Diesen kleinen gelblichen Fleck auf der Glasnischenrückwand hinter dem linken Kochfeld des Gasherds nahm die Beklagte dann als den willkommenen Anlass, wiederum nicht die restlichen 500,- Euro zu zahlen. Die Beklagte wurde von der Klägerin darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem kleinen gelblichen Fleck auf der Nischenrückwand nicht um einen Mangel handele, sondern um eine kausale Folge unsachgemäßen Gebrauchs des Gasherds.

 

Denn auf diesem Gaskochfeld dürfen nur solche Kochgefäße verwendet werden, deren Bodendurchmesser annähernd gleich dem Durchmesser des Gaskochfeldes ist, was bedeutet, dass das zu verwendende Kochgeschirr nicht über den Kochfeldrand hinausragen darf. Denn durch diesen unsachgemäßen Gebrauch strömen die heißen Gasdämpfe unter dem Kochgeschirrboden zu weit nach außen, wodurch es allein kausal zu dem kleinen gelblichen Fleck auf der Nischenrückwand hinter dem linken hinteren Kochfeld des Gasherds kam.

 

Info von moebelschlau: Durch derartiges Kochgeschirr wird veranlasst, dass die Gasbrennerflammen nicht nur den Gefäßboden erwärmen, sondern auf den Rand des Kochgeschirrs und darüber hinaus übergreifen. Dies ist ausweislich der Gebrauchsanweisung eines Gasherdes verboten. Unter dem Thema „Kochen“ eines Gasherds heißt es, dass die Brennerflammen nur den Gefäßboden erwärmen und nicht auf seinen Rand übergreifen dürfen.

 

Zum Kochen müssen solche Gefäße verwendet werden, deren Bodendurchmesser annähernd gleich dem Durchmesser der Kochplatte bzw. der Brennergröße entsprechen. Die Klägerin hat durch die Lieferung und Montage der Küche ihren Teil des Vertrages vollständig erfüllt. Somit ist die Leistung vertragsgerecht und mangelfrei.Vor diesem Hintergrund kann die Klägerin den verlangten Restkaufpreis in Höhe von 500,- Euro einverlangen.

 

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Keine Entschädigungen bei Küchenreklamationen

 

Der Beklagte hat sich vom Möbelhaus eine Küche liefern und montieren lassen. Er behauptet das Möbelhaus wäre mit der Montage in Verzug geraten, sodass er seine Küche nicht nutzen konnte. Der Verzug bei der Montage einer Küche läßt für den Besteller keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung entstehen, da es sich bei der Küche um eine erst zu erstellende Sache handelt.

 

Info von moebelschlau: Aus unserer praxisorientierten Erfahrung heraus, sprechen sehr wenige Gerichte eine Nutzungsausfallentschädigung dem Kunden zu. Erst, wenn die Küche tatsächlich sich zum Kochen nicht eignet, also z.B. der Ausfall sämtlicher Elektrogeräte, dann hätte man eine realistische Chance einen Schadensersatz zu erhalten. Aber auch hier müssten wiederum Rechnungen ( z.B. Restaurantrechnungen ) vorgelegt werden, die den Schaden beziffern.

 

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Erweiterungsteile zeitlich unbegrenzt lieferbar

 

Der Händler ist nicht verpflichtet unbegrenzt Erweiterungsteile für eine Küche zu liefern.

 

Die Klägerin behauptet, beim Kauf der Küche wurde ihr zugesagt, dass zeitlich unbegrenzte Erweiterungsteile der Küche lieferbar sind. Als die Klägerin nach einem gewissen Zeitraum Erweiterungsteile nachbestellen wollte, stellte sich heraus, dass der Lieferant die Produktion eingestellt hatte. Das Gericht urteilte, dass in diesem Fall dem Kläger kein Wandelungsanspruch wegen eines Mangels der Küche oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft zusteht.

 

Tipp von moebelschlau: Sollte Ihnen doch mal auf der Suche nach Erweiterungs- oder Ersatzteilen sein, dann fragen Sie in der Werkstatt - sofern eine Werkstatt vorhanden ist - des Möbelhauses nach. Machmal hat der Werkstattmeister noch einen kleinen Fundus in seinem Lagerbestand oder hat zumindest noch eine gute Idee, woher Sie die Erweiterungs- oder Ersatzteile beziehen können

 

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Die Nutzungsausfallentschädigung

 

Inwieweit jemanden für den Ausfall der Nutzung ein Schadensersatzanspruch zusteht, müsste im Einzelfall geprüft werden. Es ist schwer im Vorfeld prognostizierbar, welche Höhe angesetzt werden kann. Letztendlich ist es selten, dass ein Gericht eine Nutzungsausfallentschädigung dem Kunden zuspricht, den generell werden eher materielle Schäden ersetzt.

 

Info von moebelschlau: Es ist auch schwer den Nutzwert der Küche zu ermitteln. Denn im Gegenzug kann auch argumentiert werden, dass der Ausfall der Nutzung, die Aufwendungen für Nahrungsmittel, Energie, Wasser etc. gespart werden konnten, da nicht selbst gekocht und abgewaschen wurde.

 

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2 oder 5 jährige Gewährleistung

 

Wahrscheinlich eine ewig schwierige Frage bei dem Kauf einer Einbauküche: Handelt es sich um eine 2 jährige Gewährleistung und entspricht es dem Kaufrecht oder handelt es sich um eine 5 jährige Gewährleistung und obliegt somit dem Werkvertragsrecht?

 

Info von moebelschlau: Es muss immer der Einzelfall geprüft werden um eine sorgsame und richtige Entscheidung zu treffen, denn jeder Kücheneinbau obliegt besonderen Situationen. Um Ihnen treffende Argumente mit „auf den Weg“ zu geben, nutzen Sie unser Musterschreiben. Zu den Musterschreiben

 

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Die Nachbesserung wird abgelehnt

 

Der Möbelkunde hat ein Angebot der Gegenseite nicht uneingeschränkt angenommen, sondern darauf bestanden, Forderungen aus künftigen Gewährleistungsrechten herleiten zu können. Rechtlich gesehen ist hier eine Einschränkung zu sehen, was als Ablehnung zu deuten war.

 

Info von moebelschlau: Nachbesserungen sollten nicht grundlos abgelehnt werden, ansonsten könnte der „Schuss“ nach hinten losgehen und mögliche Ansprüche könnten verloren gehen. Erst recht, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Auch eine Mitwirkungspflicht seitens des Verbraucher besteht. Das heißt, dass er Nachbesserungen zulässt und ermöglicht.

 

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Fingerabdrücke an Küchenmöbelfronten

 

Das Möbelhochglanzfronten durch deren Anfassen Fingerabdrücke aufweisen, ist kein Mangel, sondern aufgrund der physikalischen Gegebenheit von Körperfett an den Fingern normal. Die einzelnen Schränke und Schubladen der Küche haben keine Griffe, sondern es sind "Mulden" vorhanden, also eine sogenannte grifflose Küche, hinter der man greift um die Schränke und Schubladen zu öffnen. Auch nach der durchgeführten Beweisaufnahme konnte ein zugesicherte Eigenschaft nicht bewiesen werden.

 

Info von moebelschlau: Es ist richtig, dass bei einer grifflosen Küche, durch das direkte Anfassen der Küchenfronten eine erhöhte Sichtbarkeit von Fingerabdrücken entsteht. Die Sichtbarkeit der Fingerabdrücke ist aber in den meisten Fällen nur aus einem bestimmten Blickwinkel und bei starker Sonneneinstrahlung zu erkennen. Tipp: Wen es immer noch stört, kann sogenannte kleine Finger Taps auf die Fronten befestigen bzw. kleben.

 

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Die unerhebliche Pflichtverletzung

 

Eine unerhebliche Pflichtverletzung wie z.B. ein fehlender Schalter der Nischenbeleuchtung, eine fehlende Dämpfung des Apothekerschranks und eine beschädigte Kühlschranktür, sind kein Gründe um einen Kaufvertrag rückabzuwickeln. Das Landgericht hat festgestellt, dass der Rücktritt, jedenfalls nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ausgeschlossen ist, da die Pflichtverletzung der Beklagten nur unerheblich ist.

 

Hier ist besonders zu berücksichtigen, dass die Mängel, die im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung noch vorlagen, behebbare Mängel sind. Da es für die Beurteilung der Erheblichkeit zumindest auch auf die objektive Störung der Pflichtverletzung ankommt, das heißt auf das Ausmaß der Mangelhaftigkeit, ist bei der Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob und gegebenenfalls mit welchem Kostenaufwand sich der Mangel beseitigen lässt.

 

Info von moebelschlau: Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls.

 

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