Urteile Wohnmöbel Teil 2
Die Kuhlen- bzw Muldenbildung
Eines der wohl häufigsten Reklamationen im Bereich der Betten bzw. speziell der Matratzen, ist die sogenannte Mulden- oder Kuhlenbildung. In diesem Fall lag zwar eine Kuhlen- bzw Muldenbildung vor, aber sie wurde nicht als Fehler der Matratze bewertet, sondern als warentypisch eingeschätzt und somit ist sie der Konstruktion des Bettes geschuldet.
Es soll ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt werden zu folgenden Fragen:
a) Ist das vom Kläger bei der Beklagten erworbene Boxspring-Bett mit einem Mangel behaftet dahingehend, dass auf der Bettseite des Klägers zur Mitte des Bettes hin eine Senken- bzw. Muldenbildung stattgefunden hat, so dass der Schlafende zur Mitte hin rutschte, so dass das Bett bereits nach kurzer Zeit durchgelegen war?
b) Hat dieser Mangel evtl. systembedingte Ursachen dahingehend, dass nicht nur der Topper betroffen ist, sondern sich der Mangel auf den gesamten Bettaufbau bezieht?
c) Führen die tiefen Kuhlen und Senken dazu, dass eine optimale Unterstützung des schlafenden Körpers nicht mehr gegeben ist und auch eine Regeneration nicht im Schlaf erfolgen kann ?
Info von moeblschlau: Eine leichte Mulde einer Matratze ist kein Fehler am Produkt, sondern eine Form der Körperanpssung und aus ergonomischen Gesichtspunkten auch gewollt. Weiter Infos hier klicken
Kuhlen- bzw Muldenbildung, die Berufung
Auf die Berufung, eine Instanz höher beim Landgericht Dortmund, brachte keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Kuhlen- und Muldenbildung der
Matratzen. Bei der Überprüfung des Bettsystems, konnten keine technisch begründeten Fehler oder Abweichungen, die sich außerhalb der in den Bestimmungen und Regelwerken (DIN,RAL) gegebenen
Toleranzen befinden, festgestellt werden. Aus technischer Sicht ist das Bettsystem, respektive die Matratzen nicht zu beanstanden.
Info von moebelschlau: Es gibt immer wieder warentypische Erscheinungen, die für einen Laien als reklamationsfähige Mängel aussehen, aber laut der DIN und RAL – Regeln, keine sind. Deshalb gilt: Wer Bescheid weiß, und sich zum Beispiel bei meobelschlau.de informiert, kann sich unnötigen Ärger und die damit verbundenen Kosten sparen.
Höhendifferenz zwischen Kopfteil und Fußteil
Ein Schlafsofa bereitete einem Kunden schlaflose Nächte. Es stellte sich eine Höhendifferenz zwischen dem Kopfteil und dem Fußteil in Höhe von 5 Zentimeter heraus. Der Sachverständige beurteilte diese Beanstandung als gerechtfertigten Sachmangel.
Anbauwand auf unebenen Parkettboden aufgebaut
Laut dem Urteil muss der Möbelhändler die Ware so aufstellen bzw. montieren, dass sie einwandfrei funktioniert, auch wenn der Händler einen höheren Aufwand leisten muss, indem er die Ware ordnungsgemäß unterlegt.
Info von moebelschlau: Von unserer Berurteilung her, sollte unterschieden werden, ob ein Aufmaßtechniker vom Möbelhaus vor Ort war oder nicht. War ein Aufmaßtechniker vor Ort muss er natürlich erkennen, ob die Ware einwandfrei aufgebaut werden kann. Das heißt in diesem Fall, es muss erkannt werden, dass der Laminatboden nachgeben könnte und somit ein Verzug verhindert wird. Ein kleines Podest kann das Problem vor Ort lösen. Falls kein Aufmaßtechniker vor Ort war, wäre ein Hinweis seitens des Kunden aufgrund der Bodenverhältnisse ratsam.
Ein Stuhl ist zusammengebrochen
Brechen Möbel zusammen – in diesem Fall ein Stuhl - und verletzen sich hierdurch Gäste eines Restaurants, ist der Gastwirt in der Pflicht und muss mit Schadensersatzansprüchen rechnen. Ein Gastwirt muss von seinen Gästen Gefahren abwenden, dass heißt unter anderem, dass er sein Mobiliar regelmäßig auf Schäden hin prüfen muss. Macht er dies nicht verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht und im Falle einer Verletzung eines Gastes droht ihm Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Info von moebelschlau: Das Prüfen des Mobiliars sollte regelmäßig durch einen Fachmann oder Fachbetrieb erfolgen. Aber mit dem „reinen“ Prüfen ist es nicht getan. Es sollte auch ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass das Mobiliar fachmännisch geprüft wurde.
Die Kuhle und Mulde im Doppelbett
Der Kunde eines Möbelhauses bemängelt die Kuhlen- und Muldenbildung seines Boxspringbettes. Nach Überzeugung des Gerichts hat keine Abweichung der Sollbeschaffenheit vorgelegen und der gerügte Mangel beruhte auf einer nicht sach- und fachgerechten Nutzung des Bettes bzw. der Matratzen.
Info von moebelschlau: Das Schlafen auf der Spalte zwischen zwei Matratzen entspricht nicht der üblichen Beschaffenheit eines Doppelbettes. Hierbei sind die Ränder der Matratzen gemeint, die eine andere Verarbeitung haben als der mittlere Kern einer Matratze. Auf einer Matratze sollte man immer mittig liegen. Auch das ständige „Daraufsetzen“ am Rand einer Matratze, zum Beispiel um sich bequem die Schuhe anzuziehen, könnte zu irreparablen Schäden führen.
Nachträgliche Flecken auf einem Echtholztisch
Es wurden nach ca. einem halben Jahr der Benutzung der Tisches, Flecken auf der Tischoberfläche reklamiert.
Eine bestimmte Eigenschaft des unbehandelten Echtholztisches, insbesondere im Hinblick auf "Kinderfestigkeit" oder "Schmutzabweisung" wurden nicht vereinbart.
Man hat lediglich im Verkaufsgespräch kurz darauf hingewiesen, dass man kleine Kinder hat.
Info von moebelschlau: Grundsätzlich empfehlen wir bei einem unbehandelten Echtholztisch, zumindest Tischsets zu verwenden, um nachträglich Flecken (z.B. durch Speisereste) zu vermeiden.
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