Gerichtsurteile aus dem Bereich der Polstermöbel Teil 3

Beschädigung einer Sitzgruppe

Der Kunde erwarb 3 Sessel und einen Hocker. Ein Sessel wurde durch eine herabfallende Zigarettenglut beschädigt und verursachte einen ca. 1,5 Zentimeter großen Brandfleck. Der Kunde verlangte, dass die kompletten 3 Sessel mit dem Hocker neu bezogen werden sollten. Auch aufgrund dessen, dass es den Stoffbezug nicht mehr gab, entschied sich das Gericht nur für einen Schadensersatzanspruch des beschädigten Sessels und nicht für die komplette Sitzgruppe.

 

Fazit: Wird nur ein Sessel einer Sitzgruppe (in unserem Fall 3 Sessel + 1 Hocker) beschädigt, kann auch nur dieser zur Schadensregulierung bewertet werden und nicht die gesamte Sitzgruppe. Auch dann nicht, wenn der alte Stoffbezug nicht mehr hergestellt wird.

 

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Verfärbungen durch Farbabrieb

 

In diesem Fall hat ein Kunde eine helle Polstergarnitur gekauft. Durch nicht farbechte Textilien haben sich auf der Garnitur Farbabrieb - Spuren ( Flecken ) gebildet. Diese stellen aber keinen Mangel im Rechtssinne oder einen Fehler der Polstergarnitur dar.

 

Info von moebelschlau: Helle Polstergarnituren sind natürlich ein „Hingucker“, sind aber natürlich bei nicht farbechten Textilien anfällig. Der Effekt wird im Sommer, durch das Schwitzen noch verstärkt. Der einzig wirkliche Schutz ist eine Abdeckung z.B. in Form einer Decke. Entscheidend bei der Bewertung von Flecken ist immer die Zurichtung. Wo befinden sich die Flecken ? Unter der Zurichtung, in der Zurichtung oder auf der Zurichtung ? Meistens kann diese Feststellung nur ein Prüfinstitut ermitteln.

 

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Zerstörungsprobe des Möbelstücks

 

Es soll Beweis erhoben werden über folgende Fragen:

 

Sind die an dem 2er Sofa und der Recamiere, Bezug Leder Longlife, bestehenden dunklen Flecken und Striche auf einen Materialfehler der Lederbezuges zurückzuführen?

 

Sind die an dem 2,5 er Funktionssofa, zeigenden blank gescheuerten Stellen im Bereich der Sitzfläche, die sich innerhalb von knapp 2 Monaten gezeigt haben, auf einen Materialfehler zurückzuführen oder sind sie allein durch mechanische Beanspruchung entstanden?

 

Die Querschnittsanlyse eines Sofas
Die Zerstörungsprobe des Lederbezuges

 

Info von moebelschlau :

 

Eine Querschnittsanlyse bedeutet eine Zerstörungsprobe des Möbelstücks – Flecken „wachsen“ nicht sondern sind meistens ein Indiz äußerlicher Einwirkung.

 

Dieses Urteil bzw. Gerichtsverfahren zeigt wie lange sich so ein Verfahren hinziehen kann. 

 

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Leder nicht straff genug gespannt?

 

In diesem Gerichtsstreit sollte Beweis erhoben werden, ob es zutrifft, dass die Polsterung der streitgegenständlichen Sitzgruppe nicht ordnungsgemäß ausgeführt ist.

 

Folgende fragen mussten beantwortet werden:

 

Ist das Leder nicht straff genug gespannt, so dass es nach einer Nutzung zu einer Faltenbildung kommt? Haben sich insbesondere Luftblasen zwischen Polster und Leder gebildet, ist es zu Einbeulungen und Dellen und Wellenbildung gekommen, die sich nicht zurückbilden?

 

Trifft es zu, dass die Armlehnen unterschiedlich ungleich sind, weil die Schaumpolsterung verschieden dick ist? Ist das Leder im Rückenbereich faltig statt glatt?

 

Sind die o.g. festgestellten Erscheinungen warentypisch? Entspricht die Ausführung der Sitzgruppe den anerkannten Regeln nach dem Stand der Technik?

 

 

Info von moebelschlau: Die Falten - bzw. die Wellenbildung ist einer der häufigsten Streitfälle im Bereich der Polstergarnituren. 

 

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Rüschung und Stoßverletzung

 

Es soll durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachten über folgende Fragen Beweis erhoben werden:

 

Weist die streitgegenständliche Wohnlandschaft folgendes auf:

 

a) eine Wellenbildung am Sitzkissen des Longchair sowie auf dessen lehne?

b) schiefe Nähte?

c) einen Schiefstand des Sitzpolsters des Longchais sowie dessen Lehne?

d) ein Loch bzw. einen Riss an der linken vorderen Ecke des Longchairs?

 

Hinsichtlich der Polstergarnitur hat der Sachverständige bestätigt, dass weder die Wellen, noch die Nähte noch die Polsterbeschaffenheit einen Mangel darstellen. Lediglich hinsichtlich des minimalen Risses am Bezugsstoff hat der Sachverständige darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen Mangel handeln könnte, wenn dieser bereits bei Übergabe der Garnitur vorgelegen hätte.

 

Insoweit hat der Sachverständige aber selbst ausgeführt, dass es sich hierbei um ein Schadenbild handelt, welches typischerweise bei einem Anstoß mit einem Staubsauger festzustellen ist. Ob dieser Mangel bei Übergabe des Sofas vorlag, vermochte der Sachverständige nicht zu sagen.

 

Info von moebelschlau: Der Bezug dieser Polstergarnitur wird bewusst mit einer leichten Rüschung vernäht, was schon daran zu erkennen ist, dass die komplette Wohnlandschaft diese Rüschung aufweist. Kleine Abweichungen der Rüschung in Hinsicht auf Anzahl bzw. Häufigkeit von Wellen stellen keine berechtigte Beanstandung dar, da es sowohl bei handgefertigter als auch industriell gefertigter Ware nicht zu vermeiden ist, dass keine Unregelmäßigkeiten auftreten.

 

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Ein Körpergewicht von 152 Kilogramm

 

Das Amtsgericht Göppingen hat festgestellt, dass kein Mangel aunzunehmen sei, wenn ein Polstermöbel unterschiedlich beansprucht wird und dadurch ein Höhenunterschied sowie ein Härteunterschied entsteht. Diese Folgen seinen „warentypisch“. Der Kunde hat dem Möbelhaus bei Vertragsabschluss gegenüber sein erhebliches Körpergewicht nicht offenbart. Das erhebliche Körpergewicht sei daher nicht als Erfordernis an die Verwendungseigenschaft des Möbels Vertragsbestandteil des Kaufvertrags geworden.

 

 

Auch war das Verkaufspersonal nicht verpflichtet, unaufgefordert den Käufer nach seinem Gewicht zu fragen, denn solche Fragen werden oft als unhöflich oder despektierlich empfunden.

 

 

Info von moebelschlau: Im allgemeinen geht man im Möbelhandel von einer Belastungsgrenze bei Möbeln bis zu 120 Kilogramm aus. Bei einem höheren Körpergewicht empfehlen wir Rücksprache mit dem Vertragspartner zu nehmen um eventuelle Komplikationen bzw. Missverständnisse aus dem Wege zu gehen.

 

 

Fazit: Ein Körpergewicht von 152 kg bei Kaufvertagsabschluss begründet keine Beratungspflicht des Verkäufers. Auch Höhenverluste und Härteveränderungen im Polsteraufbau aufgrund ungleicher Beanspruchung stellen keinen Mangel dar.

 


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Fremdpilling nach den Regelwerken

Hier schafft nur ein Fusselrasierer für Abhilfe
Symbol-Foto! Klassische Pillingbildung durch s.g. "Pills"

Das Gericht stellte fest, dass den Verkäufer keine allgemeine Aufklärungs- und Beratungspflicht trifft. Obwohl auf der Rückseite des Stoffmusters keine Produktinformation hinsichtlich der Pillingbildung angebracht war, konnte der Kläger keine unaufgeforderte Aufklärung erwarten. Vielmehr wäre es notwendig gewesen aktiv die warentypischen Eigenschaften und die Pflege des Produktes anzusprechen.

 

Info von moebelschlau: Gute Produktinformationen über die Qualität des Bezugsstoffes finden Sie in der Regel auf der Rückseite des Stoffmusters. Hier sollten Angaben über Stoffnahme, Stoffgruppe, Scheuertour, Lichtechtheit, Reibechtheit, Pflegeanleitung zu finden sein. Falls das nicht der Fall sein sollte, dann Fragen Sie den Verkäufer hinsichtlich der Eigenschaften und Pflege der Möbel.

 

 

Fazit: Ein Möbelhändler muss nicht ungefragt über warentypische Eigenschaften aufklären und Fremdpilling ist nach den Toleranzen für industriell hergestellte Möbel eine „warentypische Eigenschaft“.

 

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Lederbeschädigungen durch Dampfschwadenrückstände

Es sollte über folgende Fragen Beweis erhoben werden:

 

1. Weist die Sitzgruppe, insbesondere das Leder der Sitzgruppe, eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist? Falls diese übliche Beschaffenheit an den Beschaffenheitskriterien der Norm der Deutschen Möbelgütesicherung RAL – Gz 430 sowie der DIN 68871 gemessen werden kann, entspricht die Sitzgruppe diesen? Wäre die Eigenschaft „Longlife-Leder“ erfüllt? Erfüllt das Leder der Sitzgruppe die Mindestanforderungen hinsichtlich der Haftung und Reibfestigkeit?

Handelt es sich um Beschädigungen ?
Symbol - Foto. Abschürfungen bzw. Abplatzungen von Glattleder

 

2. Resultiert das Abplatzen vom Oberflächenleder aus äußeren Einwirkungen in Form von Gebrauch, Umwelteinflüssen und mangelnder Pflege bzw. einer Kombination hieraus oder handelt es sich um einen Materialfehler?

 

3. Weist die Sitzgruppe klebrige Rückstände auf? Wenn ja, was ist die Ursache hierfür, ein Materialfehler oder der Gebrauch?

 

4. Wenn aus sachverständiger Sicht ein Materialfehler vorliegen sollte, wäre dieser Materialfehler durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen?

 

5. Welcher Minderungsbetrag wäre aus sachverständiger Sicht angemessen?

 

Fazit: Bei dem verwendeten Longlife – Leder handelt es sich nicht um ein Leder, welches resistent wäre gegen unsachgemäße und unnormale Benutzung, sondern um ein Leder, welches bei sachgemäßer und normaler Benutzung lange hält.

 

Info von moebelschlau: Hier handelte es sich um ein gedecktes Leder, welches mit löslichen Farbstoffen durch gefärbt wurde. Für die Oberflächenbehandlung ist eine Long – Life - Ausrüstung integriert worden. Hier handelt es sich um eine Schutzausrüstung durch die Flüssigkeiten kurzzeitig abperlen und Verschmutzungen abgehoben werden sollen, ohne die natürlichen Vorzüge des Leders wie Atmungsaktivität oder Feuchtigkeitsaustausch stark zu beeinträchtigen.

 

Da sich die Ledersitzbank in der Küche befand und die Küche nicht mit einer Dunstabzugshaube ausgestattet war, konnten sich die fettigen Dampfschwaden ungehindert auf die Ledersitzbank ausbreiten. Tipp: Ein Küche sollte nie ohne Dunstabzugshaube gekauft werden, auch wenn ausreichende Türen und Fenster zur Luftzirkulation vorhanden sind.

 

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